Aare Versorgungs AG (AVAG)
Kunde
Flumenthal–Luterbach
Ort
Oktober 2016 - Juli 2017
Jahr
Projekt
Beschrieb
Im Rahmen des Projektes «Naturnahes Aareufer» (NAF) sowie der neuen Werkstrasse zum Kieswerk der Vigier Holding AG in Flumenthal wurde auch die Verkabelung der bestehenden 50-kV-Freileitung in die Werkstrasse mit eingeplant. Zu diesem Zweck wurden eine Beton-Rohrblockanlage mit sieben PE-Rohren (6 x NW 150 mm, 1 x NW 120 mm) sowie zwei Muffenschächte erstellt. Als besondere Herausforderung erwies sich die Unterquerung der Siggern mittels horizontalem Bohrvortrieb.
Von dieser baulichen Anpassung waren verschiedene Parzellen der Gemeinden Flumenthal, Luterbach und Riedholz betroffen. Für das notwendige Plangenehmigungsgesuch an das Eidg. Starkstrominspektorat mussten im Vorfeld die Durchleitungsrechte von insgesamt neun Grundeigentümern mittels Dienstbarkeitsverträgen erworben, entschädigt, öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. EnerTrans konnte sämtliche Rechte mit den Grundeigentümern freihändig erwerben und so das Projekt fachkompetent, kostenoptimiert und pünktlich zur Zufriedenheit aller Beteiligten abschliessen.
Verhandlungen mit Grundeigentümern
Dank Vor-Ort-Besuchen und fachkompetenten Erläuterungen zum Projekt verliefen die Verhandlungen mit den Grundeigentümern problemlos. So konnten die Dienstbarkeitsverträge innert kurzer Zeit unterzeichnet, beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden – nicht zuletzt auch deshalb, weil die meisten Grundeigentümer EnerTrans die Vollmacht zur Doppelvertretung erteilt haben.
Doppelvertretung?
Bei der Doppelvertretung vertritt der Unterschrifts-Bevollmächtigte (EnerTrans Switzerland AG) sowohl den Leitungseigentümer (AVAG) als auch den Grundeigentümer. Dies ist vom Amtsnotariat nur dann zugelassen, wenn der Grundeigentümer sein Einverständnis mittels beglaubigter Unterschrift für eine entsprechende Vollmacht erteilt. Dieses Vorgehen erlaubt eine effiziente Abwicklung des Beurkundungsprozesses.
Unsere
Leistungen
- Erstellung der Grundwert-Tabelle
- Erfassung der betroffenen Parzellen
- Ermittlung der Grundeigentümer (Grundbuchauszug)
- Erstellung der Situationspläne
- Erstellung der Vertragsvorlagen in Absprache mit Amtsnotariaten
- Berechnung der Entschädigungen pro Parzelle
- Kontaktaufnahme mit Grundeigentümern
- Vor-Ort-Besuche bei Grundeigentümern
- Anmeldung zur Beurkundung für Grundbuchanmeldung
- Beurkundung auf Amtsnotariat mit Doppelvertretung
- Unterstützung des Projektleiters und der Bauunternehmen bei
Unstimmigkeiten mit Grundeigentümern während der Bauphase
Projekt
in Kennzahlen
3.1 km
Länge Rohrblock
CHF 67’200.-
Entschädigungen
25 – 50 Jahre
Entschädigungsdauer
9 Grundeigentümer mit insgesamt 24 Parzellen
Anzahl abzuschliessender Dienstbarkeitsverträge